{"id":11537,"date":"2025-07-05T09:13:13","date_gmt":"2025-07-05T06:13:13","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.born.ro\/?page_id=11537"},"modified":"2025-07-05T10:10:50","modified_gmt":"2025-07-05T07:10:50","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/born.ro\/hornfertigung-seit-1978\/info\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>(A) Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.&nbsp;&nbsp;Abschl\u00fcsse<br><br><\/strong>1.1. Anerkennung von Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<br>Die nachfolgenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen, Rechtsgesch\u00e4fte, Beratungen und Vertragsanbahnungen. \u00c4nderungen und\/oder Erg\u00e4nzungen dieser Bedingungen sind nur bei Vorliegen einer schriftlichen Vereinbarung wirksam.<br><br>1.2&nbsp;&nbsp;Angebote<br>Angebote sind freibleibend, \u00c4nderungen im Zuge der Weiterentwicklung gestattet.<br><br>1.3&nbsp;&nbsp;Auftrag\/Auftragsbest\u00e4tigung<br>Bestellungen f\u00fchren erst zum Vertragsabschluss, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt sind. Weicht die Auftragsbest\u00e4tigung von der Bestellung ab, kommt der Vertrag zu den Bedingungen der Auftragsbest\u00e4tigung zum Abschluss, wenn der Besteller dieser nicht unverz\u00fcglich widerspricht. Im Rahmen von Instandsetzungsauftr\u00e4gen ersetzte Teile und zum Ausschuss erkl\u00e4rte Ger\u00e4te gehen entsch\u00e4digungslos in unser Eigentum \u00fcber. Bei Annullierung eines Auftrags sind uns die entstandenen Kosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen.<br><br>1.4&nbsp;&nbsp;Versicherung<br>Die uns zur Instandsetzung \u00fcbergebenen Waren sind nicht versichert.<br><br><strong>2.&nbsp;&nbsp;Preise<br><br><\/strong>Preise gelten grunds\u00e4tzlich ab Lieferwerk. Transport, Montage, Versicherung und sonstige Nebenleistungen m\u00fcssen zus\u00e4tzlich in Auftrag gegeben werden. Erh\u00f6hen sich nach Vertragsschlu\u00df die Material-, Lohn- und\/oder sonstige Kosten, so sind wir berechtigt, den urspr\u00fcnglich vereinbarten Preis entsprechend zu erh\u00f6hen. Es wird grunds\u00e4tzlich Einwegverpackung angewendet. Sie ist zu bezahlen und geht in das Eigentum des K\u00e4ufers \u00fcber.<br><br><strong>3.&nbsp;&nbsp;Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br><br>3.1 Erf\u00fcllungsort ist f\u00fcr beide Vertragsteile Bistrita.<br><br>3.2 Gerichtsstand ist Bistrita soweit die gesetzliche Regelung dies zul\u00e4sst.<br><br>3.3. Es gilt rum\u00e4nisches Recht, jedoch mit der Einschr\u00e4nkung, da\u00df das &#8222;Einheitliche Gesetz \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen&#8220; dem nationalen BGB und HGB nicht vorgeht.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>(B)&nbsp; Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.&nbsp;&nbsp;Zahlung<br><br><\/strong>1.1 Zahlungen sind grunds\u00e4tzlich bei Rechnungsempfang, sp\u00e4testens aber bei Gefahren\u00fcbergang der Ware f\u00e4llig. Nichtanerkennung von Rechnungen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Im Verzugsfalle haben wir Anspruch auf Zinsen, mindestens in H\u00f6he von 1 % \u00fcber dem Diskontsatz der rum\u00e4nischen Staatsbank BNR. Zahlungsverzug bewirkt Lieferungsverzug.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Bei gro\u00dfen Auftr\u00e4gen und Sonderanfertigungen ist eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Wird die Lieferung und\/oder Leistung auf Wunsch des Bestellers einem Dritten berechnet, so haftet der Besteller gleichwohl f\u00fcr ordnungsm\u00e4\u00dfige und p\u00fcnktliche Bezahlung. Der Lieferer ist berechtigt, sich bei Verzug des Dritten unmittelbar an den Besteller zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.&nbsp; Sicherheiten (Eigentumsvorbehalt)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur vollst\u00e4ndigen Befriedigung aller Verbindlichkeiten des Bestellers aus diesem und aus etwaigen weiteren Vertr\u00e4gen, sowie Verbindlichkeiten aus laufender Rechnung (Saldoforderung).<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht durch Einbau der von uns gelieferten Teile oder Ger\u00e4te in eine andere Sache.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>(C)&nbsp; Lieferbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. H\u00f6here Gewalt und sonstige Lieferbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles der Lieferung ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Der h\u00f6heren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, St\u00f6rungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige Umst\u00e4nde gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, den Vorlieferanten oder einem unserer Unterlieferanten eintreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Lieferfristen, Liefertermine<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Die genannten Lieferfristen und -termine sind unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt weiteres die Erf\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtungen seitens des Bestellers voraus, insbesondere den p\u00fcnktlichen Eingang der vereinbarten Zahlungen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 In F\u00e4llen, in denen wir aus irgendwelchen Gr\u00fcnden, z. B. \u00c4nderung, nachtr\u00e4glich sich herausstellenden Unverm\u00f6gens der Lieferung usw. die Lieferung nicht oder nur unter unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Schwierigkeiten bewirken k\u00f6nnen, sind wir zum R\u00fccktritt berechtigt und unter Ausschlu\u00df weiterer Anspr\u00fcche nur zur R\u00fcckzahlung der geleisteten Anzahlung verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Abnahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Mit der \u00dcbergabe der Ware und Annahme durch den Besteller oder seinen Beauftragten gilt die Lieferung als abgenommen. Die \u00dcbergabe erfolgt grunds\u00e4tzlich in unserem Werk. W\u00fcnscht der Besteller Zustellung, so erfolgt diese auf seine Rechnung und Gefahr, auch wenn sie kostenfrei vorgenommen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Nichterf\u00fcllung des Bestellers<br>Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb zweier Wochen, nach dem ihm die Fertigstellung gemeldet oder die vorl\u00e4ufige oder endg\u00fcltige Rechnung ausgeh\u00e4ndigt worden ist, die Ware abholt. Fertiggestellte Ware wird nicht l\u00e4nger als vier Wochen aufgehoben. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, sowie die Ware zu Lasten des Bestellers einzulagern oder anderweitig zu verwerten.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3 Zur\u00fcckbehaltungsrecht<br>Wir haben wegen unserer gesamten Forderungen gegen den Besteller ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an allen in unseren Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden des Bestellers, auch wegen Forderungen aus anderen Lieferungen, Instandsetzungen usw. Das Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht uns auch dann zu, wenn sich die Verm\u00f6genslage des Bestellers w\u00e4hrend der Vertragsdauer ung\u00fcnstig gestaltet oder f\u00e4llige Rechnungsbetr\u00e4ge nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00df gezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Versand und Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1 Mit der \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer oder mit Verladung auf Fahrzeuge, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Werkes geht in jedem Fall die Gefahr auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Bestimmt der Besteller Versandart und Frachtweg nicht selbst, ist uns unter Ausschlu\u00df jeglicher Haftung die Wahl \u00fcberlassen. Werden wir als Spediteur t\u00e4tig, gelten, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, die Allgemeinen Rum\u00e4nischen Spediteurbedingungen. Bestimmt der K\u00e4ufer bei Nachnahme bzw. C.O.D.-Sendungen einen Spediteur, der uns nicht bekannt ist und deshalb nicht die Gew\u00e4hr f\u00fcr zuverl\u00e4ssiges Inkasso bietet, sind wir berechtigt, einen anderen Spediteur zu w\u00e4hlen. Bei Vorliegen von M\u00e4ngeln an Liefergegenst\u00e4nden sind diese gleichwohl von dem K\u00e4ufer unbeschadet etwaiger Rechte entgegenzunehmen. Der K\u00e4ufer hat eine Tatbestandsaufnahme zu machen und den Schaden unverz\u00fcglich dem Transportf\u00fchrer zu melden. Vor R\u00fccklieferung ist unsere Zustimmung einzuholen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 Versicherungen werden nur auf Wunsch und Kosten des K\u00e4ufers abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. M\u00e4ngel und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1 M\u00e4ngelanzeige<br>Der Besteller hat offene M\u00e4ngel bei \u00dcbernahme festzustellen und uns innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Verborgene M\u00e4ngel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auftreten schriftlich anzuzeigen. Versp\u00e4tete Geltendmachung berechtigt nicht zu Schadensersatzforderungen und entbindet uns von der Verpflichtung zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Soweit auf Anweisung des Bestellers Waren an einen Dritten angeliefert werden, verpflichtet sich der Besteller, die erw\u00e4hnten \u00dcberpr\u00fcfungspflichten an den Dritten zu \u00fcbertragen, er haftet f\u00fcr Verletzungen durch den Dritten wie bei Verletzung der ihm selbst obliegenden .<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Art und Umfang der Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n\n\n\n<p>5.2.1 Wir gew\u00e4hrleisten eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Liefergegenstandes in Konstruktion, Material und Werkarbeit sowie die sachgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung \u00fcbernommener Arbeiten in der Weise, da\u00df wir nach unserer Wahl fehlerhafte Teile kostenlos ausbessern oder ersetzen; weitergehende Anspr\u00fcche auf Ersatz von Transport-, Ein- und Ausbaukosten, Wandlung, Minderung, Ersatz sonstiger Sch\u00e4den, insbesondere Verzugs- und Folgesch\u00e4den und Sch\u00e4den aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sowie Zusicherung von Eigenschaften sind ausgeschlossen. Weiter ausgeschlossen sind Sch\u00e4den, die durch Schwingungen entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2.2 Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr unsere eigenen Produkte beginnt am Tage der Lieferung und betr\u00e4gt 100 Betriebsstunden oder 6 Monate, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst erreicht wird. F\u00fcr Teile, die nicht von uns selbst hergestellt werden, beschr\u00e4nkt sich unsere Gew\u00e4hrleistung auf die Abtretung der Anspr\u00fcche, die uns gegen die Hersteller zustehen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2.3 F\u00fcr gebrauchte, instandgesetzte oder \u00fcberholte Teile und Ger\u00e4te kann keine Gew\u00e4hr geleistet werden, weil die Lebensdauer durch die vorherige Ben\u00fctzung bereits gemindert sein kann.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2.4 Ist es f\u00fcr den K\u00e4ufer nicht zumutbar, die bem\u00e4ngelte Ware zur Schadensbehebung in unser Werk zu liefern oder ist dies aus technischen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich, so entscheiden wir dar\u00fcber, wer den Schaden behebt und wo dies geschieht. Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch erlischt, wenn der K\u00e4ufer selbst einen Dritten mit der Schadensbehebung beauftragt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2.5 Wird der Liefergegenstand trotz des Mangels weiter benutzt, so haften wir nur f\u00fcr den urspr\u00fcnglichen Mangel, nicht aber f\u00fcr solche Sch\u00e4den, die durch weitere Benutzung entstanden sind. Die Gew\u00e4hrleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft ver\u00e4ndert worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2.6 Schl\u00e4gt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung dreimal fehl, steht dem K\u00e4ufer unter Ausschlu\u00df aller weiteren Anspr\u00fcche das Recht zur Herabsetzung der Verg\u00fctung oder nach seiner Wahl R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu. Weitere Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind &#8211; soweit gesetzlich zul\u00e4ssig &#8211; ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">(D)&nbsp; Haftung und sonstige Risiken<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Schadensersatzanspr\u00fcche jeglicher Art werden, soweit rechtlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen, im \u00fcbrigen auf Ersatz von Sch\u00e4den am Liefergegenstand beschr\u00e4nkt und insgesamt der H\u00f6he nach auf den Lieferwert der schadenverursachenden Ware begrenzt. S\u00e4mtliche aus den vorgenannten Rechtsgr\u00fcnden entstandenen Anspr\u00fcche verj\u00e4hren sp\u00e4testens sechs Monate nach Gefahren\u00fcbergang auf den K\u00e4ufer.<\/p>\n\n\n\n<p>2. F\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste an den uns zur Instandsetzung \u00fcbergebenen Teilen haften wir nur, soweit sie durch Au\u00dferachtlassung unserer Sorgfaltspflicht entstanden sind. Zahlungsverzug oder Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen heben jede von uns zu vertretende Haftung auf.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Das Risiko von Probefl\u00fcgen geht zu Lasten des Auftraggebers, ebenso wie das Risiko der Bearbeitung und der Aufbewahrung. Wir sind bereit, aufgrund eines speziell erteilten Auftrages dieses Risiko im Einzelfall zu versichern. Die Kosten dieser Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Telefonische und m\u00fcndliche Ausk\u00fcnfte und Vereinbarungen erlangen erst Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt sind. Telefonausk\u00fcnfte allgemeiner oder spezieller Art zu technischen Detailfragen bed\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich einer schriftlichen Best\u00e4tigung. Solange diese nicht vorliegt, kann f\u00fcr einen mittel- oder unmittelbaren Schaden eine Haftung nicht \u00fcbernommen werden. Wir sind berechtigt, bei umfangreichen technischen Beratungen sowie bei Gutachtenerstellung nach Zeitaufwand (Ingenieurstundensatz) mit dem Auftraggeber zu verrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Technische Mitteilungen, die sich nicht auf Produkte eigener Fertigung beziehen, haben den Charakter von Informationen und basieren in der Regel auf Herstellermitteilungen. Insofern kann eine Haftung auf vollst\u00e4ndige, richtige und rechtzeitige Unterrichtung hieraus in keiner Weise abgeleitet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">(E)&nbsp; Sonstiges<\/h2>\n\n\n\n<p>1. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich einverstanden, da\u00df er zu den Werkst\u00e4tten des Lieferers auch w\u00e4hrend der Bearbeitung seines Eigentums keinen Zutritt hat, es sei denn mit ausdr\u00fccklicher Genehmigung durch uns und in Begleitung eines von uns hierf\u00fcr besonders Beauftragten.<\/p>\n\n\n\n<p>2. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen, die diesen Vertrag betreffen, bed\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich der Schriftform; Nebenabreden sind nicht getroffen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Teilunwirksamkeit<br>Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die \u00fcbrigen Bedingungen wirksam. Anstelle unwirksamer Bedingungen sollen solche Regeln treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am n\u00e4chsten kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir berechtigt sind, im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl nachzuliefern oder nachzubessern.<br><br>Schl\u00e4gt die Nachbesserung endg\u00fcltig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so k\u00f6nnen Sie R\u00fcckgabe der Ware gegen R\u00fcckerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Informationen \u00fcber eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.<br><br><strong>Sonstiges<\/strong><br><br>Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser uneingeschr\u00e4nktes Eigentum.<br><br>Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per EMail\/Fax\/Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(A) Allgemeine Bestimmungen 1.&nbsp;&nbsp;Abschl\u00fcsse 1.1. 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